Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen des Ferienhauses Maison Lütt, Gurtstieg 52, 25980 Sylt-Keitum (nachfolgend „Vermieter“). Mit der Buchung erkennt der Gast diese Bedingungen an.
§ 2 Buchung und Vertragsabschluss
Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung bestätigt. Mit der Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot ab. Die Buchungsbestätigung erfolgt unverzüglich.
§ 3 Preise und Nebenkosten
Alle Preise gelten pro Nacht für das gesamte Haus. Die Saisonpreise sowie gültige Specials ergeben sich aus der Preisübersicht auf der Buchungsseite. Zur Übernachtung kommen hinzu:
- Endreinigung: 95 €
- Kurtaxe der Gemeinde Sylt: aktuell 3,90 € pro Gast und Nacht
§ 4 Mindestaufenthalt
In der Hauptsaison beträgt der Mindestaufenthalt 5 Nächte, in allen übrigen Saisonzeiten 3 Nächte. Für das Workation-Angebot gilt ein Mindestaufenthalt von 21 Nächten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis zwei Wochen vor Anreise zu leisten.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
Bis 28 Tage vor Anreise kann der Gast kostenfrei stornieren. Ab 27 Tagen vor Anreise fallen 90 % des Übernachtungspreises als Stornogebühr an. Die Endreinigung wird im Stornofall nicht berechnet. Die Kurtaxe entfällt entsprechend.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
§ 7 An- und Abreise
Die Anreise ist ab 16 Uhr möglich, die Abreise bis 11 Uhr. Abweichende Zeiten sind im Einzelfall nach Absprache möglich.
§ 8 Hausordnung
- Maison Lütt ist ein Nichtraucherhaus. Auf der Terrasse darf geraucht werden.
- Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
- Die Schlafgalerie ist über eine Raumspartreppe erreichbar; beide Seiten haben einen Handlauf, die Stufen sind 21 cm tief und 60 cm breit. Kinder sollten das sichere Treppenlaufen beherrschen – die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 9 Haftung
Der Vermieter haftet für die vertragsgemäße Bereitstellung des Hauses. Für eingebrachte Sachen des Gastes wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten handelt.
Der Mieter haftet für alle von ihm oder seinen Mitgästen verursachten Schäden am Haus, an der Einrichtung und am Inventar. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und werden nach Aufwand berechnet.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist Sylt, soweit gesetzlich zulässig.